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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werbeagentur madmoses / Stand 22.01.2025

1. Geltungsbereich
1.1.
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Werbeagentur madmoses (im Folgenden als „Agentur“ bezeichnet) und ihren Kunden.1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, die Agentur hat diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

2.Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
2.1.
Der Gegenstand dieser AGB umfasst Werk- und Dienstverträge einer Full-Service-Werbeagentur. Dazu zählen die Entwicklung von Logos, Slogans, Marken, Werbekampagnen, Internetauftritten, Werbefilmen sowie anderen werberelevanten Produkten. Der spezifische Vertragsgegenstand ergibt sich aus den individuellen vertraglichen Vereinbarungen.

2.2. Die Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern nicht anders vereinbart ist.

2.3. Der Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde das von der Agentur unterbreitete Angebot in Textform oder elektronisch annimmt.

3. Leistungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1.
Der Kunde stellt der Agentur alle erforderlichen Daten, Zugänge, Informationen und Unterlagen kostenfrei zur Verfügung, die für die Durchführung des Auftrags notwendig sind. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, ist die Agentur von ihrer Leistungspflicht befreit. Erbringt die Agentur dennoch Leistungen, werden die hierfür entstandenen Mehrkosten in Rechnung gestellt.

3.2. Der Kunde gewährleistet, dass das bereitgestellte Material frei von Rechten Dritter
(z.B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) ist und nicht gegen geltendes Recht verstößt.

3.3. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur unverzüglich und ohne Aufforderung über Umstände zu informieren, die für die Leistungserbringung durch die Agentur von Bedeutung sein könnten und die der Agentur nicht bekannt sind. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass bestimmte Werbemaßnahmen von der Agentur oder beauftragten Dritten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder wegen der Verletzung von Rechten Dritter eingestellt oder geändert werden müssen.

3.4. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Wartung seiner IT-Infrastruktur. Die Agentur übernimmt keine Systemverantwortung.

4. Leistungen Dritter
4.1. Die Agentur ist berechtigt, gemäß den individuellen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden Dienstleistungen oder Leistungen Dritter in Anspruch zu nehmen oder solche an den Kunden zu vermitteln.

4.2. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Dritten können deren Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie individuell geschlossene Vereinbarungen Einfluss auf das Auftragsverhältnis zwischen Kunde und Agentur haben. Die Agentur wird den Kunden so früh wie möglich über Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis informieren und gegebenenfalls eine Anpassung des bestehenden Vertragsverhältnisses vereinbaren.

4.3. Die Agentur übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Leistungen Dritter stets ohne Unterbrechungen, störungsfrei, fehlerfrei und gesetzeskonform erbracht werden; eine Überwachungspflicht besteht nicht.

4.4. Bei der Beauftragung von Besorgungsgehilfen gelten automatisch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Besorgungsgehilfen im Verhältnis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur.

5. Termine und Lieferfristen
5.1. Fristen und Terminabsprachen sind im Vertrag schriftlich festzuhalten; abweichende Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

5.2. Sollte die Agentur einen vereinbarten Termin oder eine Lieferfrist nicht einhalten können, muss sie den Kunden umgehend schriftlich darüber informieren.

6. Urheberrechte und Nutzungsrechte
6.1. Der Kunde erwirbt für die im Vertrag festgelegte Dauer und den vertraglich vereinbarten Umfang das einfache Nutzungsrecht an allen Arbeiten, die von der Agentur im Rahmen dieses Auftrags erstellt werden; diese Übertragung gilt nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und erfordert für Nutzungen außerhalb dieses Gebiets eine gesonderte schriftliche Vereinbarung; alle Nutzungsrechte stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der vertraglich festgelegten Vergütung.

6.2. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung sind alle Unterlagen, Dateien, Skizzen und Entwürfe unverzüglich an die Agentur zurückzugeben; dem Kunden ist es untersagt, bereits gesichtete Ideen oder Konzepte weiterzuverwenden oder weiterzuentwickeln.

6.3. Die im Rahmen des Auftrags erbrachten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen gemäß dem Urheberrechtsgesetz geschützt und verbleiben im Eigentum der Agentur; diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

6.4. Die Mitarbeit des Kunden sowie seiner Mitarbeiter beeinflusst nicht die Höhe der vereinbarten Vergütung und begründet kein Miturheberrecht an den entwickelten Arbeiten; auch erhält der Kunde keine Nutzungsrechte an abgelehnten oder nicht umgesetzten Entwürfen.

6.5. Die Leistungen und Werke der Agentur dürfen weder im Original noch bei Reproduktionen durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte verändert werden; jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes, ist unzulässig; eine Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte sowie Mehrfachnutzungen bedürfen – soweit nicht vertraglich geregelt – einer Vergütung und Zustimmung durch die Agentur.

6.6. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen wird eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe die Agentur nach billigem Ermessen festsetzt; sie kann im Streitfall gerichtlich überprüft werden; hinsichtlich des Umfangs der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

6.7. Die Agentur ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu benennen sowie auf ihrer Website aufzuführen und gegebenenfalls auch Logos des Kunden zu nutzen; eine Eigenwerbung kann vertraglich zwischen der Agentur und dem Kunden ausgeschlossen werden.

7. Gewährleistung
7.1. Für Mängel an gelieferten Leistungen und Werken haftet die Agentur gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

7.2. Die Gewährleistungsfrist einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche beträgt ein Jahr.

7.3. Bei farbigen Reproduktionen kann es in allen Herstellungsverfahren zu geringfügigen Abweichungen vom Original kommen; solche Abweichungen sind nicht beanstandbar, sofern sie innerhalb üblicher Toleranzen liegen; dies gilt ebenso für den Vergleich zwischen Vorlagen und Endprodukten.

7.4. Für Abweichungen in der Qualität des verwendeten Materials haftet die Agentur nur bis zur Höhe ihrer eigenen Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Zulieferanten; sie ist von jeglicher Haftung
befreit, wenn sie ihre Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Kunden abtritt.

8. Haftung
8.1. Die Agentur haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; bei leichter Fahrlässigkeit jedoch nur insoweit, als der Schaden auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht; wesentliche Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; sofern die Agentur wegen fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Pflicht haftet, ist ihre Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt – also auf den Schaden, den die Agentur bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder den sie bei Anwendung üblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen; im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht auf den jeweiligen Auftragswert beschränkt – auch wenn es sich um eine Verletzung wesentlicher Pflichten handelt.

8.2. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche diese gegen die Agentur wegen Verletzung ihrer Rechte oder aufgrund rechtlicher Verstöße aufgrund von Maßnahmen geltend machen können, die von der Agentur erarbeitet oder durchgeführt wurden sowie durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte; in diesem Zusammenhang übernimmt der Kunde auch sämtliche Kosten für notwendige rechtliche Verteidigungen der Agentur einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten; jedoch ist die Agentur verpflichtet, rechtliche Bedenken bezüglich durchzuführender Maßnahmen unverzüglich schriftlich dem Kunden mitzuteilen; sollten rechtliche Prüfungen durch einen Fachanwalt oder eine Institution erforderlich sein, trägt der Kunde in Absprache mit der Agentur hierfür die Kosten.

8 .3. DieAgentur haftet unter keinen Umständen für Sachaussagen über Produkte oder Dienstleistungen des Kunden in Werbemaßnahmen oder -kampagnen.

8 .4. Die Agentur haftet nicht für Datenverluste nach Abnahme der vereinbarten Arbeiten.

8 .5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für etwaige Haftungen wegen Verletzungen des Lebens, Körpers oder Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz; soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Organe, gesetzliche Vertreter sowie Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen der Agentur.

9. Verwertungsgesellschaften
Der Kunde zahlt eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften (wie z.B.GEMA) direkt selbst oder erstattet diese Gebühren an die Agentur , falls diese von ihr vorgestreckt wurden.

10. Vergütung und Zahlungsfristen
10 .1. Die vom Kunden zu zahlende Vergütung richtet sich nach den individuellen vertraglichen Vereinbarungen.

10 .2. Die Vergütung ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten.

10 .3. Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden , beträgt die Zahlungsfrist 5 Tage ab Zugang der Rechnung ; entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeingangs ; Rechnungen können auch elektronisch übermittelt werden.

10 .4. Kosten für Dienstleistungen Dritter muss die Agentur nicht vorauslegen.

10 .5. Die Agentur erhält das Recht, dem Kunden in bestimmten zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zustellen; die Höhe dieser Abschlagszahlungen richtet sich nach der zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistung .

10 .6. Zu Aufrechnungen gegenüber der Agentur kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt sein .

10.7. Erfolgsunabhängigkeit der Leistungen
Die von der Agentur erbrachten Leistungen sind nicht an ein bestimmtes Ziel gebunden und somit nicht erfolgsabhängig. Es handelt sich um Dienst- oder Werkleistungen, die im Rahmen der Vereinbarungen erbracht werden. Ein bestimmtes Ergebnis oder eine Garantie für den Erfolg ist daher nicht Teil des Vertragsgegenstandes, es sei denn, dies wurde ausdrücklich in schriftlicher Form vereinbart.

10.8. Abrechnung vor Meilensteinen
Sollte sich ein Projekt über den ursprünglich geplanten Zeitraum hinaus verzögern, hat die Agentur das Recht, in monatlichen Abständen Teilrechnungen für die bis dahin erbrachten Leistungen zu stellen, auch wenn Meilensteine oder spezifische Projektabschnitte noch nicht vollständig erreicht oder abgeschlossen wurden. Diese Abrechnungen basieren auf dem tatsächlichen Arbeitsaufwand und den bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Teilleistungen.

11. Kündigung
11 .1. Es gelten die einzelvertraglich festgelegten Laufzeiten; jede Partei kann diesen Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen .

11 .2. Sollte keine Laufzeit festgelegt worden sein, entsteht ein Dauerschuldverhältnis, welches von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden kann .

12.Geheimhaltung
12 .1. Alle Informationen und Unterlagen, die beiden Parteien im Rahmen des Auftragsverhältnisses zugänglich werden und nicht allgemein bekannt sind, müssen auch nach Beendigung des Auftrages streng vertraulich behandelt werden, selbst wenn es nicht zur Ausführung des Auftrages kommt.

12 .2. Die Parteien haben ihre Geheimhaltungspflicht ihren mit der Durchführung des Auftrages
betrauten Mitarbeitern aufzuerlegen .

13. Schlussbestimmungen
13 .1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen ;im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln werden die Parteien versuchen, die wirksame Klausel zu ersetzen, die sich in ihrem Sinn am nächsten kommt; das gleiche gilt bei Regelungslücken.

13 .2. Die Parteien verpflichten sich, die einschlägigen Datenschutzvorschriften einzuhalten.

13 .3. Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unte rAusschluss des UN-Kaufrechts und internationaler Verweisungsnormen.

13 .4. Ausschließlich – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den
Parteien ist sofern gesetzlich zulässig , Landshut, Deutschland .

Kontaktdaten

Werbeagentur madmoses
Liebigstraße 3a
84030 Landshut

+49 871 20 65 71 60

+49 871 33 00 38 69

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